, Kunz Theodor
Frühlingskonzert abgesagt
Folgende Veranstaltungen sind erlaubt: Vor Publikum in Innenräumen mit maximal 50 Personen, in Aussenbereichen mit maximal 100 Personen. Mitwirkende und auftretende Personen wie Künstlerinnen und Künstler, Sportlerinnen und Sportler, Personal und Sicherheitsbeauftragte zählen nicht zu diesen 50 resp. 100 Personen. Auftritte bzw. Wettkämpfe vor Publikum sind nur im Profibereich zulässig. Kulturschaffende, die nicht professionell (also wie die Jugendblasband Am Kreisel) tätig sind, sowie Amateursportverbände dürfen keine Auftritte bzw. Wettkämpfe vor Publikum durchführen.
Quelle: Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen